betriebliche Altersvorsorge
Erfolgreich den Lohnbaustein betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen einführen
Mit der betrieblichen Altersvorsorge sollen Arbeitnehmer steuerbegünstigt eine Betriebsrente aufbauen.

Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden entweder durch Entgeltumwandlung direkt aus dem Bruttolohn finanziert oder aber als arbeitgeberfinanzierte Leistung erbracht.

Bei Entgeltumwandlungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu leisten, wenn er sich durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Dies betrifft Pensionskassen,- fonds und Direktversicherungen.

Die Übergangsfrist für Altfälle ist am 31.12.2021 ausgelaufen, sodass die
Zuschusspflicht nun für alle Verträge gilt.

Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es fünf Durchführungswege:

Pensions-/ Direktzusage

Unterstützungs-kassenzusage

Pensionskasse

Pensionsfonds

Direktversicherung

Bei Pensionszusagen und Unterstützungskassenzusagen kommt es erst in der Rentenphase zum Zufluss von Arbeitslohn. Daher ist in der Ansparphase keine Lohnsteuer abzuführen.

Vieles spricht für den Benefit betriebliche Altersvorsorge

hohe Mitarbeiterwert-schätzung

Mitarbeitermotivation

Mitarbeitergewinnung

Arbeitgeberimage stärken

langfristig geringere Kosten in der Rekrutierung

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